2 und als wertvolle Trieb- und Heizstoffe nach Hause gebracht. Ebenso wenig hast Du je selber nach Gold oder Silber gegraben, um deine Beute dann zu dem Schmuck zu verarbeiten, den Du heute trägst. Wir können von nahezu nichts, was uns umgibt, und wovon wir ständig Gebrauch machen, sagen, dass wir es selber, als Privatwesen, erschaffen haben. Darum sind wir allem zuvor auch Gemeinschaftswesen. Und jedes Gemeinschaftswesen will ebenso leben und überleben wie Du. Daher kommt es, dass Du betrieben wirst, wenn Du Deine Steuern nicht zahlst, betrieben, wenn Du irgendeine Rechnung oder Busse nicht zahlst. Du wirst sanktioniert, wenn Du irgendeine der vielen Pflichtversicherungen, Sonderabgaben oder Preiserhöhungen nicht akzeptierst. Ob in der Krippe, im Kindergarten, der Schule, dem Geschäft, dem Militärdienst oder wo auch immer – überall herrschen Zwangsmassnahmen, weil jede Form des Gemeinwesens, sich selbst rechtfertigend, leben und überleben will. In welcher Hinsicht dann immer Du zum „Wiederholungstäter“ wirst, weil Du irgendwelche Gesetze oder Vorlagen nicht erfüllt hast, wird der Spielraum immer enger, die Kosten immer höher, die Freiheit immer geringer. Wer auch immer sich wiederholt ungebührlich benimmt, und sich wo auch immer z. B. eine letzte Verwarnung, ein „Hausverbot“, ein Besuchsverbot usw. einhandelt, der wird daraufhin nach völlig anderen Massstäben behandelt als jemand, der sich nichts zuschulden hat kommen lassen. Ein vergeblich verwarnter Stalker etwa, der einfach nicht ablassen will, seine „grosse Liebe“ zu bedrängen, der macht sich bereits strafbar, wenn er sich nur schon ein weiteres Mal jenem Haus nähert, in dem er nicht willkommen ist. Oder ein massloser Säufer, dem man jeden weiteren Drink verweigern muss – er wird ganz anders behandelt als jeder andere Gast, wenn er sich erneut der verbotenen Tür nähert. Und wie ist es mit der betrogenen Ehefrau, wenn ihr treuloser Ehemann zum vielleicht zehnten Mal aufgeflogen ist? Wird sie noch immer mit denselben Worten und in endloser Geduld auf den Treulosen reagieren wie beim ersten Mal? Irgend eines Tages wird sie laut schreien: „Jetzt reicht’s, verschwinde!“ Aussenstehende, die nur diese und nicht all die vorangegangenen Szenarien mitgelitten haben, können sich dann leicht empören, wenn sie diese kurze, schroffe und scheinbar lieblose Abweisung der Ehefrau sehen. Wann immer aber eine Frau von ihrem Mann oder ein Mann von seiner Frau so lange gequält wird, bis nur noch die Ehescheidung als letzter Ausweg verbleibt, dann darf keine der Parteien hernach weiteren Anspruch auf Begegnung, Wohnrecht oder gar Intimität erheben. Jeder hartnäckige Versuch, weitere Begegnungen erzwingen zu wollen, würde dann zur Nötigung. Der § 240 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) aber regelt die Nötigung, weil Nötigung eine Straftat ist, bei der jemand zur Ausführung von Handlungen gezwungen wird.
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