Panorama-Nachrichten August 2021

2 Nachdem unsere jährlichen Medien-Zwangsgebühren gerade eben in ast- ronomische Höhen gezwungen wurden, dass meine Eltern davon noch volle drei Monatsmieten für ihre kleine Wohnung hätten zahlen können, sollen Herr und Frau Schweizer die Zwangsmedien nun auch noch per Extra-Mediensteuer subventionieren. Denn in der Schweiz wurde kürz- lich ein neues Gesetz zur Zwangsfinanzierung der Medien per Steuergelder verabschiedet. Wie bitte? Nun auch noch staatlich finanzierte Medien? „Stopp, bis hierher und keinen Schritt weiter!“ schrien daraufhin wache Eidgenossen und starteten ein Referendum gegen staatlich finanzierte Medien! Denn diese beabsichtigte Medienförderung ist überdies ein eklatanter Verfassungsbruch. Unsere Bundesverfassung hält in Artikel 93 unmissverständlich fest, dass der Bund ausschliesslich Radio und Fern- sehen unterstützen darf – also weder Presse- noch Internetangebote. Daher muss festgestellt werden, dass das Medien-Subventionspaket eine krasse Zuwiderhandlung gegen unsere Bundesverfassung ist. Die Verfassungs- widrigkeit von direkten Mediensubventionen ist auch innerhalb der Bun- desverwaltung aktenkundig. Sogar die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Geldverteilung als „verfassungswidrig“ gerügt, ebenso als „wett- bewerbsverzerrend“ und „ineffizient“. Sie beantragte beim Bundesrat daher die vollumfängliche Streichung des Ausbaus dieser Subventionen. Ungeachtet dessen setzte Medienministerin Sommaruga die direkte För- derung der Online-Medien durch. Doch jede Form der direkten Medien- förderung ist ein eindeutiger Verfassungsbruch, ein absolutes „No-Go“. Darum darf dieses Vorhaben so keinesfalls einfach hingenommen wer- den. Das Ganze ist eine staatspolitische Ungeheuerlichkeit. Aus diesem Grund sahen wache Schweizer es als zwingend an, das Referendum gegen diese finanzielle Unverfrorenheit zu ergreifen. Widersinnigerweise  würden die angestrebten Mediensubventionen in Milliardenhöhe nämlich vor allem die Taschen der grossen Verlage füllen. Die Verlage in der Schweiz kassieren schon heute jährlich über 50 Millionen Franken für die Verbilligung der Zustelltaxen und 81 Millionen Franken als Anteil aus den SRG-Gebühren. Weitere 130 Millionen Franken schenkt ihnen der Bund durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz. Jetzt sollen diese Subven- tionen nochmals um 125 Millionen Franken aufgestockt werden? Übri- gens dies auch noch gleich fix für sieben Jahre – sprich: voraussehbar für immer. Aber so nicht mit uns! Überdeutlich zeigt sich, dass mit nochmals zusätzlichen Pflichtsubventionen die wichtige Funktion z.B. der Medien als „Vierte Gewalt“ im Staat untergraben würde. Die Medien würden auf diesem Weg abermals regelrecht gekauft und könnten daher unmöglich

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