Krieg in Gerechtigkeit - Ivo Sasek - Elaion-Verlag
Sohnschaft 243 „Väter“ genannt werden – so gibt es in Wahrheit auch nur einen Sohn – obgleich ja viele als Söhne und Töchter be- zeichnet werden (Hebr. 2,10) 1 . Letztlich aber hat Gott nur einen erstgeborenen Erben, obgleich viele als „Erben Got- tes“ bezeichnet werden. Nur diesen einen Erben, nur diesen einen Sohn führt Gott in die wahre und eigentliche Sohn- schaft ein. Wer ist dieser Sohn und wann wird er in sein Erbe und in seine vollen Sohnesrechte eingeführt? Nach traditionellem Verständnis hat Jesus von Nazareth vor nun fast 2000 Jahren „im Alleingang“ die Vollendung der Sohnschaft erlangt und jenes himmlische Erbe angetreten, an dem wir Gläubigen dann auch noch irgendwie, irgendwann und auf irgendwelche schleierhafte Weise einmal Anteil haben sollen ... – und mit solch vagen Vorahnungen lassen es dann die meisten auch schon bewenden. Bei dem, was heute jedoch gesagt werden muss, handelt es sich nicht um vergangene, sondern um noch zukünftige Dinge. Diese haben zwar in bereits vergan- genen Zeiten ihren Anfang genommen, und finden in diesem Zeitalter ihren Fortgang, werden jedoch erst im zukünftigen Zeitalter ihre Vollendung erlangen können. Denn die eine wahrhaftige und vollendete Sohnschaft kann weder von Menschen dieses Zeitalters im Alleingang noch von Jesus, dem erhöhten Menschensohn, im Alleingang angetreten und verwirklicht werden. 1 „Denn es geziemte ihm, um dessentwillen alle Dinge und durch den alle Dinge sind, indem er viele Söhne zur Herrlichkeit führte, den Urheber ihrer Rettung durch Leiden vollkommen zu machen.“
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